Impressum:
Angaben gemäß § 5 TMG
Invictus Sportclub Oldenburg
Rudolf-Diesel-Straße 24 - 28
26135 Oldenburg
Trainingsstätte:
Rudolf-Diesel-Straße 24 - 28
26135 Oldenburg
Geschäftsführer:
David Könemann
Kontakt
Telefon: Auf Anfrage
Telefax: Auf Anfrage
E-Mail: info@invictussportclub.de
Aufsichtsbehörde
Stadt Oldenburg
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg
https://www.oldenburg.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Fitness- und Selbstverteidigungstrainer
Zuständige Kammer:
Verliehen durch:
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Regelungen einsehbar unter: https://invictus-sportclub.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Invictus Sportclub
(Stand: 15.03.2020)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des In-victus Sportclub mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wur-de.
1.2. Hausordnung / Trainingsordnung
(1) Das Mitglied sowie alle beteiligten Perso-nen (Begleitpersonen, erziehungsberechtigte
Personen und ähnliches) akzeptieren die Hausordnung und haben die Anweisungen der Trainer und der Geschäftsführung Folge zu leisten. Bei einem Verstoß kann die
Person vom Training ausgeschlossen oder aus den Räumen verwiesen werden.
(2) Der Vertragspartner versichert, dass die im Training erworbenen Fähigkeiten und Fer-tigkeiten im Alltagsleben nur in Notwehrsitu-ationen einzusetzen sind. Ebenso ist der In-victus Sportclub auch außerhalb der Sport-stätte gut zu vertreten, vor allem durch An-stand und Höflichkeit.
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der
Invictus Sportclub vor, dem Vertragspartner eine fristlose Kündigung auszusprechen. Für Verstöße gegen die Hausordnung gilt dies ebenso. In diesem Fall erhält der Vertrags-partner ein Hausverbot.
(3) Der Vertragszeitraum bleibt davon
unberührt. Kommt es zu einer fristlosen Kündigung aufgrund eines der genannten Vorfälle, wird die Gesamtsumme zu sofort fällig.
(4) Ein Missbrauch der erlernten Fähigkeiten hat aufgrund seiner Härte oder des beson-ders gefährlichen Gesundheitsrisikos eine Vertragsstrafe von 150,00 € zur Folge.
1.3. Kündigungsbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nur zum jeweiligen Ver-tragsende gekündigt werden. Die
Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor
Vertragsende. (2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nachrichten via SMS, Chat oder Whatsapp gelten hierbei nicht als schriftlich.
(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht ge-kündigt, so verlängert sich stillschweigend die Vertragslaufzeit um weitere sechs Mona-te. Die Teilnahmegebühr ist während der Vertragslaufzeit unabhängig auch ohne
Teilnahme am Sportangebot zu zahlen.
1.4. Mitgliedsbeitrag
(1) Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist im Voraus am ersten eines jeden Monats zu entrichten. Bei Vertragsabschluss ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 65,00 € fäl-lig. Für den bereits angefangenen Monat wird ein anteiliger Beitrag erhoben.
(2) Die Mitgliedbeiträge können einmal jährlich angepasst werden. Dies gilt auch bei einer evtl. Erhöhung der Mehrwertsteuer.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird über ein SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Entziehung des Lastschriftmandats oder die Wahl einer anderen Zahlungsart, wird je Monat eine Sonderverwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € berechnet.
1.5. Zahlungsver-zug/Vorfälligkeitsklausel
(1) Ist der Teilnehmer mit drei Monatsbeiträgen im Verzug, so wird die Gebühr die ge-samte Vertragslaufzeit fällig. Dies gilt auch in Fällen mangelnder Deckung des
Bankkontos, unberechtigtem Widerruf und nicht eingelöster oder zurückgereichter Last-schriften. (2) Der Invictus Sportclub ist in diesen Fällen berechtigt, diese und ander-weitige Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
(2) Bei dreimonatigem Verzug wird die Restlaufzeit zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € fällig.
1.5. gesundheitliche Eignung
(1) Der Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen. Die psychischen und physischen Anforderungen sind dem Mitglied bewusst. (2) Der Vertrag ruht bei Einberufung der Bundeswehr für die Dauer des Einsatzes / der Übung, bei Schwangerschaft bis sechs Wochen nach der Geburt oder durch eine Vorübergehende Erkrankung oder Verletzung, die durch ein qualifiziertes ärztliches Attest über die vo-raussichtliche Dauer nachzuweisen ist. In den genannten Fällen verlängert sich die ver-tragliche Dauer automatisch um die Dauer der Ruhezeit des Vertrages. (3) Bei einer dauerhaften Erkrankung, die das Training un-zumutbar machen, kann der Vertrag zum En-de des jeweiligen Monats aufgehoben wer-den.
1.6. Trainings- und Öffnungszeiten
(1) Der Invictus Sportclub ist berechtigt, die
Trainings- und Öffnungszeiten jederzeit neu festzulegen. Die Angebote werden von der Sportschule bestimmt. Ansprüche der
Vertragspartner entstehen hierdurch nicht.
1.7. Vertragsdaten
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich,
Änderungen bzgl. der Anschrift, des Namens, sowie die Änderungen der Bank- und
Kontoverbindungen unverzüglich dem Invic-tus Sportclub mitzuteilen. (2) Die Rechte aus diesem Vertrag können nur mit Einverständ-nis des Invictus Sportclub (durch Unterzeich-nung und Siegel) übertragen werden.
(3) Der Vertragspartner bestätigt mit der Un-terschrift oder Absendung des Online-Formulars die AGB und haftet für dessen Einhaltung
gesamtschuldnerisch. (4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Eine vertragli-che Abänderung bedarf der schriftlichen Form.
1.8. Feiertage, Schließzeiten und
Betriebsurlaub
(1) Der Invictus Sportclub ist grundsätzlich an Feiertagen geschlossen. Der Invictus
Sportclub behält sich vor, den Betriebsurlaub an Ferienzeiten und Brückentagen
anzupassen. (2) Die betriebliche Sommer-pause kann bis zu fünf Wochen anhalten.
(3) Eine Beitragsrückerstattung für diesen Zeitraum ist hierfür ausgeschlossen.
(4) Wird eine behördliche Schließung angeordnet oder liegt eine Schließung durch höherer Macht vor, so ist der Vertragspartner einverstanden, dass der Vertrag weiterläuft.
1.9. Personal Coaching
(1) Das Personal Coaching ist in der Gold Mitgliedschaft inklusive oder kann zusätzlich gebucht werden. Eine PeCo-Einheit geht ca. 45 Minuten. Eine PeCo-Einheit in einer Gruppe dauert 60 Minuten. (2) Ein Vertragspartner mit der Gold Mitgliedschaft hat einen Anspruch auf maximal eine PeCo-Einheit in zwei Monaten. (3) Der Vertragspartner ist für die Erfüllung seines individuell vereinbarten Ziels selbst verantwortlich.
2. VERTRAGSSCHLUSS für
Probemitgliedschaften
2.1. Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Invictus Sportclub mit ihren Probemitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Probemitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Invictus Sport-club abgeschlossenen Probemitgliedsvertra-ges zeitlich befristet zur kostenlosen zur Be-nutzung des Sportangebots berechtigt sind.
2.2. Beginn des Probemitgliedsvertrages Die Probemitgliedschaft beginnt am Tag der Unterzeichnung des Probemitgliedsvertrages durch das Probemitglied.
2.3. MemberCard
Das Probemitglied erhält am Tag der Unter-zeichnung des Probemitgliedsvertrags eine MemberCard.
2.4. Konsumverbote / verbotene Gegen-stände
Es ist dem Probemitglied untersagt, in der Sportschule zu rauchen, alkoholische Ge-tränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Fer-ner ist es dem Probemitglied untersagt, ver-schreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Probemitglieds dienen, Sucht-gifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Probemit-glieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), so-wie alkoholische Getränke in ein Studio mit
zubringen. In gleicher Weise ist es dem Pro-bemitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich
oder unentgeltlich Dritten in den Studios an-zubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
2.5. Vertragslaufzeit
Der Probemitgliedsvertrag hat eine Dauer von 14 Tage ab Ausstellungsdatum.
3. Tarife und Vertragslaufzeiten
Bronze Card 49,00 €
1x Training die Woche
(montags oder mittwochs)
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Silver Card 59,00 €
2x Training die Woche
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Gold Card 79,00 €
Trainings-Flatrate + Premiumkurse
Vertragslaufzeit: 12 Monate
Flexi Card 69,00 €
Bis zu 2x Training die Woche
Vertragslaufzeit: monatlich kündbar
Personal Coaching "S" 30 Min. 65,00 €
Personal Coaching "L" 60 Min. 95,00 €
Gruppen Coaching
max. 6 Personen / 60 Min. 99,00 €
Kinder- und Jugendtarif 39,00 €