AGB´s | Haftungsausschluss | Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Invictus Sportclub


(Stand: 2023)

1. Vertragsschluss


1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Invictus Sportclub mit seinen Mitgliedern. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Hausordnung / Trainingsordnung
(1) Das Mitglied akzeptiert die Hausordnung und hat die Anweisungen der Trainer und der Geschäftsführung Folge zu leisten. Bei einem Verstoß kann das Mitglied vom Training ausgeschlossen oder aus den Räumen verwiesen werden.
(2) Der Invictus Sportclub ist nicht verantwortlich für Missbrauch der im Training erlernten Fähigkeiten außerhalb der Sportschule. Das Mitglied verpflichtet sich, diese nur in Notwehrsituationen anzuwenden.

(3) Die ausführliche Hausordnung und Trainingsordnung befinden sich im Aushang oder stehen zum Download gesondert zur Verfügung


1.3 Kündigungsbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Vertragsende.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nachrichten via SMS, E-Mail oder WhatsApp gelten nicht als schriftliche Kündigung.
(3) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um sechs Monate.

1.4 Mitgliedsbeitrag und Zahlungsmodalitäten
(1) Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 99,00 € bei Vertragsabschluss erhoben.
(2) Für alle Mitgliedschaften wird zusätzlich alle sechs Monate (1. Halbjahr für Januar bis einschließlich Juni und 2. Halbjahr für Juli bis einschließlich Dezember) eine Verwaltungspauschale von 29,00 € fällig.
(3) Die Mitgliedsbeiträge und Tarifoptionen richten sich nach dem jeweils gültigen Aushang und sind im Vertrag entsprechend des gewählten Tarifs abzuschließen.
(4) Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Wahl einer anderen Zahlungsart wird eine Sondergebühr von 5,00 € pro Monat erhoben.

1.5 Probetraining
(1) Ein erstes Probetraining ist kostenfrei möglich.
(2) Ein weiteres Probetraining wird mit einer Gebühr von 9,00 € berechnet. Diese Gebühr wird jedoch bei Vertragsabschluss vollständig von der Aufnahmegebühr (99,00 €) abgezogen.
(3) Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, verbleibt die Gebühr für das zweite Probetraining beim Invictus Sportclub.

1.6 Personal Training
(1) Eine Personal Trainingseinheit (PT) kostet 99,00 € pro 60 Minuten.
(2) Personal Training ist zusätzlich zur Mitgliedschaft buchbar und muss im Voraus gebucht und bezahlt werden.

1.7 Gesundheitliche Eignung
(1) Das Mitglied versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
(2) Bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, die die Teilnahme am Training unmöglich machen, kann der Vertrag ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.
(3) Bei einer dauerhaften Erkrankung, die das Training unmöglich macht, kann der Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden.


2. Haftungsausschluss
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die während des Trainings oder im Zusammenhang mit dem Training entstehen, außer im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Das Mitglied ist dafür verantwortlich, den Trainer über gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen zu informieren.
(3) Für Schäden an persönlichen Gegenständen übernimmt der Invictus Sportclub keine Haftung.

3. Widerrufsbelehrung für Online-Verträge

(1) Widerrufsrecht
Das Mitglied hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs wird der bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag vollständig zurückerstattet.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde (z.B. durch die Nutzung des Trainingsangebots).

4. Schließzeiten und Betriebsurlaub

(1) Der Invictus Sportclub bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
(2) Der Invictus Sportclub behält sich vor, während der Sommermonate oder bei Bedarf Betriebsferien oder Schließzeiten anzukündigen.
(3) Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags für diese Zeiträume erfolgt nicht.


5. Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen der Mitgliedsdaten (z.B. Adresse, Bankverbindung) sind dem Invictus Sportclub unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Vertrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Invictus Sportclub auf einen Dritten übertragen werden.
(3) Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift oder dem Absenden des Online-Formulars, diese AGB gelesen zu haben und sich an diese zu halten.

(4) Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videomaterial, das während des Trainings aufgenommen wird, zu Werbezwecken auf den sozialen Medien und der Website des Invictus Sportclub genutzt werden darf.

(5) Sollte es dem Invictus Sportclub aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik) unmöglich sein, bestimmte Leistungen zu erbringen, so entfällt der Anspruch des Mitglieds auf Schadensersatz oder Ersatzstunden.





Haftungsausschluss

1. Haftung für Verletzungen und Schäden

(1) Die Teilnahme an Trainings, Kursen und Veranstaltungen des Invictus Sportclub erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr.
(2) Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Invictus Sportclub nicht für etwaige Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder andere Schäden haftet, die während der Teilnahme am Training, an Prüfungen oder an anderen Veranstaltungen des Sportclubs entstehen, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Insbesondere im Bereich des Kontaktsports und Kampfsports können durch intensive körperliche Betätigung Verletzungen oder Schäden auftreten, für die der Invictus Sportclub nicht haftet. Das Mitglied erklärt, sich dieser Risiken bewusst zu sein und die eigenen physischen Grenzen zu respektieren.
(4) Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für bleibende Schäden, die aus der Teilnahme am Training resultieren könnten, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Sportclubs oder seiner Trainer verursacht.

2. Haftung für persönliche Gegenstände

(1) Der Invictus Sportclub übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die von den Mitgliedern in den Trainingsräumen oder auf dem Gelände des Sportclubs mitgebracht werden.
(2) Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine wertvollen Gegenstände mit zum Training zu bringen. Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in den Trainingsräumen erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Selbstverantwortung des Mitglieds

(1) Jedes Mitglied ist für seine eigene Gesundheit und Sicherheit während des Trainings verantwortlich. Vor Beginn des Trainings ist es ratsam, sich einem Arzt zu unterziehen, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an den angebotenen Trainings bestehen.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, dem Trainer oder der Geschäftsführung bei gesundheitlichen Einschränkungen oder bei bestehenden Vorerkrankungen vorab zu informieren.




Widerrufsrecht bei Online-Verträgen

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Invictus Sportclub, [Adresse einfügen], E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder per Post) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Eine Begründung ist nicht erforderlich.


Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dein Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast. Es entstehen dir in keinem Fall Entgelte für die Rückzahlung.


Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Leistungserbringung

Dein Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn:
 - du ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung (z. B. dem ersten Training oder Zugang zum Angebot) beginnen, und
 - du gleichzeitig bestätigt hast, dass dir bewusst ist, dass du durch diese Zustimmung dein Widerrufsrecht verlierst.


Diese Zustimmung wird im Rahmen des Online-Buchungsprozesses durch eine entsprechende Erklärung eingeholt (z. B. per Checkbox).