Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Vertrag
Die aufgeführte Person ist berechtigt, die Einrichtungen und den Unterricht des Invictus Sportclubs ab dem Monat der Registration zu benutzen und an den Trainingseinheiten teilzunehmen. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Er verlängert sich im Anschluss um jeweils einen Monat. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der monatliche Beitrag ergibt sich aus dem Durchschnittswert der Kalenderwochen (im Jahr 2020 = 53 Wochen, jedoch zum Vorteil des Kunden reduziert auf 52 Abrechnungswochen) und wird mit 4 Wochen pro Monat abgerechnet. Dieser Betrag ist spätestens bis zum 5. Eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Einmalig ist eine Aufnahmegebühr von 99,00 EUR zu entrichten. Der gesamte Restbetrag für die Laufzeit des Vertrages wird fällig, wenn das Mitglied mit der Zahlung von drei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug gerät. SEPA-Lastschriftmandat: Der Invictus Sportclub wird widerruflich die Ermächtigung erteilt, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Invictus Sportclub auf mein Konto gezogenen Lastschriften Einzulösen.
Haftungsausschluss und Allgemeine Bedingungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen, sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich an den Trainer zu melden. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen des Trainers ist stets Folge zu leisten. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn vorsätzlich verursachte Schäden. Der Teilnehmer bestätigt hiermit, dass er sportgesund ist und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfall hat der Teilnehmer vor dem Abschluss des Vertrags einen Arzt zu konsultieren. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Trainer keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und dass das Training auf eigene Gefahr erfolgt. Der Teilnehmer wird hiermit drauf hingewiesen, dass es sich um eine Kontaktkampfdisziplin handelt, bei den Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und sogar bei unsachgemäßer Anwendung zu schweren Verletzungen führen kann. Für möglich entstehende direkte oder indirekte körperliche, materielle oder ideelle Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit durch die Teilnehmer herbeigeführt wurden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso, wenn die Trainingsanweisungen des Trainers nicht befolgt werden. Bei jeder Übung und in jeder Trainingseinheit gilt die Regel: Gesundheit hat die oberste Priorität. D.h. es ist stets die jeweilige Vorsicht geboten, um andere nicht zu verletzen. Schmuck und Accessoires sind immer vor dem Training abzulegen um damit einhergehende Verletzungen
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.
zu den Datenschutzbestimmungen
* BOS Tarif
Der BOS Tarif ermöglicht das Training 1x in der Woche für nur 39,00 € statt 49,00 €. Dieser Rabatt wird nur bei entsprechendem Nachweis gewährt.